Strafverteidiger in Hamm
Strafverteidiger und Pflichtverteidiger
Es ist das gute Recht jedes Beschuldigten in jeder Verfahrenslage einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger hinzuziehen, und zwar besser früher als später.
Als Strafverteidiger schütze ich meine Mandanten vor allen vermeidbaren Nachteilen im Strafverfahren und hole das sprichwörtlich Beste für sie heraus.
Dabei kann es sich um einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens handeln oder um eine möglichst milde Strafe.
Strafverteidigung bedeutet immer die umfassende Beratung des Mandanten und Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie, die dem Tatvorwurf, der Sach- und Beweislage und vor allem der Person des Mandanten gerecht wird.
Hierzu kann auch die Beantragung einer Beiordnung als Pflichtverteidiger gehören, insbesondere wenn ein Verbrechen im Raume steht oder eine erhöhte Strafe erwartet werden muss.
Für eine realistische Einschätzung des Verfahrens und eine Bewertung der Aussichten ist dann regelmäßig zügige Akteneinsicht erforderlich. Möglicherweise kommt dann bereits eine Verfahrenseinstellung ohne ein Gerichtsverfahren in Betracht.
Der Strafverteidiger ist im Verhältnis zu Gericht und Staatsanwaltschaft gleichberechtigt; er muss und darf bei der Durchsetzung der Rechte seines Mandanten keine Konfrontation mit Richtern und Staatsanwälten scheuen. Genauso kann er aber auch rechtliche Bewertungen mit Richtern und Staatsanwälten auf Augenhöhe diskutieren
Der Strafverteidiger kann hierzu insbesondere Anträge und Beweisanträge stellen, den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige befragen, in allen Verfahrensstadien anwesend sein, Erklärungen und Stellungnahmen für seinen Mandanten abgeben, Fragen beanstanden, die von einem Richter oder Staatsanwalt gestellt werden und den Richter bei Sorge um dessen Unparteilichkeit ablehnen.
Als Rechtsanwalt konzentriere ich mich in meiner Hammer Kanzlei auf das Strafrecht und bin als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger in Hamm und überregional tätig.