Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering

Strafverteidiger in Hamm

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Wenn Ihnen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu nahe kommen, sollten Sie auf keinen Fall auf professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger verzichten! Scheinbare Kleinigkeiten können im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens weitreichende finanzielle oder gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Die wichtigste Regel lautet daher:  Als Beschuldigter haben Sie stets das Recht zu schweigen! Und das sollten Sie auch tun, solange Sie die Angelegenheit nicht mit Ihrem Verteidiger besprochen haben.


Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen?

Ist Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden?

Wurden Sie oder ein Angehöriger festgenommen?

Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden?

Hat die Polizei Ihre Wohnung oder Ihren Betrieb durchsucht?

Sind gegen Sie erkennungsdienstliche Maßnahmen angeordnet worden?

(Fingerabdrücke, DNA-Abstrich, Lichtbilder etc.)

 Hat die Polizei Sie bei einer Autofahrt nach Alkohol- oder Drogenkonsum angehalten?


Rufen Sie mich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger an oder nutzen Sie das Kontaktformular. In dringenden Fällen erreichen Sie mich jederzeit unter der Nummer

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